Kampagne KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG WIRKT! Solothurn

Kinder- und Jugendförderung wirkt! macht Kinder- und Jugendförderung im Kanton Solothurn sichtbar.

Kernbotschaften

  • Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung in
    Themen, die sie betreffend. Kinder- und Jugendförderung setzt die Kinderrechte und
    damit die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Gemeinden und Kantonen
    aktiv um.
  • Kinder- und Jugendförderung ist eine Querschnittaufgabe, die in der Schweiz alle
    politischen Ebenen sowie die verschiedensten gesellschaftlichen Akteure und
    Bezugspersonen betrifft und verbindet.
  • Eine aktive Kinder- und Jugendförderung ist nicht nur für Kinder und Jugendliche bedeutsam, sondern wirkt sich auch nachhaltig auf das Gemeinwesen und die Gesellschaft insgesamt aus.
  • Kinder- und Jugendförderung nimmt die Bedürfnisse und Anliegen aller Kinder und
    Jugendlichen ernst und eröffnet und fördert Bildungsprozesse umfassend.
  • Die Angebote der Kinder- und Jugendförderung stehen allen Kindern und Jugendlichen offen und erreichen damit die Gesellschaft als Ganzes. Damit tragen sie zum Zusammenhalt und zur Chancengerechtigkeit bei.
  • Dank niederschwelliger und lebensweltorientierter Angebote erkennen Fachpersonen der Kinder- und Jugendförderung Trends und Entwicklungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, frühzeitig und tragen zur Verbesserung der Aufwachsbedingungen bei.

Die Kinder- und Jugendförderung stellt neben Schutz und Partizipation eine der drei Säulen der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik dar. Durch die Betonung von Förderung und Mitwir­kung im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) werden Kinder und Jugendliche als aktive Akteur*innen verstanden.

Girls & Boys Day 2018 / Foto: David Bieli

Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass ihre Einschätzungen und Forderungen bei relevanten Belangen gehört und ernst genommen werden. Die Kinder- und Jugendförderung sowie deren Angebote sind im Kanton Solothurn kommunale Leistungsfelder. Gemäss § 113-115 des Sozialgesetzes (SG; BGS 831.1) sind die Gemeinden da­für zuständig, Beiträge an Angebote und Projekte zu leisten, Raum und Infrastruktur zur Verfü­gung zu stellen sowie Kinder und Jugendliche in Prozesse und Entscheide einzubinden. In wel­chem Umfang dies erfolgt, liegt im Ermessen der Gemeinden. Entsprechend beste­hen zwischen den einzelnen Gemeinden erhebliche Unterschiede in Bezug auf die vorhandenen Angebote sowie die Einbindung von Kindern und Jugendlichen.

Wirkung

Angebote der Kinder- und Jugendförderung stellen die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum und werden verschiedenen Wirkungsbereichen zugeordnet (nicht abschliessend):

  • Partizipationsgelegenheiten
  • Bildungsgelegenheiten
  • Förderung des Zusammenlebens
  • Fähigkeit zu Emotionen (Beziehungen)
  • Gelegenheiten für Kreativität, Spiel und Erholung

Auf kommunaler Ebene

Gemäss kantonalem Monitoring (Stand 2022) bieten im Kanton Solothurn 63 von 107 Einwohnergemeinden Offene Kinder- und Jugendarbeit an. Darin enthalten sind auch Angebote kirchlicher Trägerschaften, die religiös unabhängig sind und allen offenstehen. Elf Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind regional organisiert. In Gemeinden, die Teil eines regionalen Zusammenschlusses sind, kann es sein, dass sich der Standort der OKJA nicht in der eigenen Gemeinde befindet, sondern z. B. in der Nachbarsgemeinde. Rund 59 Gemeinden verfügen über mindestens ein Angebot im Rahmen der Verbandsjugendarbeit: Am weitesten verbreitet ist im Kanton Solothurn die Jungwacht Blauring, die es in 37 Gemeinden gibt. In 16 Gemeinden gibt es eine Pfadigruppe, in sechs Gemeinden eine Cevi-Gruppe.

In 61 Gemeinden existiert zudem mindestens ein Angebot der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Familienarbeit der Landeskirchen. Dazu gehören zum Beispiel Kinder- und Jugendtreffs, Ausflüge, Tanzgruppen oder Familienlager.

Die Angebote, deren Herangehensweisen und Wirkungen sind sehr vielfältig, Ziele sind jedoch dieselben. Die Angebote der Kinder und Jugendförderung bieten Rahmenbedingungen, innerhalb derer junge Menschen gut leben und sich entfalten können.  Sie stärkt Beziehungen, trägt zur Integration bei und fördert die Be­teiligung am gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche weitere Vereine und Private bieten Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendförderung an.

Auf kantonaler Ebene

Der Kanton Solothurn führt seit 2017 eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Kinder- und Ju­gendfragen. Die AKKJF ist dafür zuständig, die Angebote im Bereich der Kinder- und Ju­gendpolitik aufeinander abzustimmen. Ausserdem hat sie den gesetzlichen Auftrag, Gemeinden, öffentliche sowie private Institutionen fachlich zu beraten, Projekte der Jugendarbeit fachlich zu begleiten, Institutionen und Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen sowie Projekte der Ju­gendkultur zu unterstützen und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Des Weiteren ist sie als kantonale Fachstelle ein wichtiges Bindeglied zwischen den Gemeinden, Kan­tonen und der nationalen Ebene (z. B. Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik KKJP).

Kindundjugend.so positioniert und vertritt die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit im Kanton und versteht sich als kantonaler Fachver­band.

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